Hunderassen nach FCI: Überblick, Definitionen und Charakteristika

Was bedeutet FCI?

FCI

FCI steht für Fédération Cynologique Internationale und ist der größte Dachverband für Kynologie. Kynologie wird die Lehre der Haushund bzgl. der Rassen, Zucht, Pflege, Verhalten, Erziehung und Krankheiten bezeichnet.

Die FCI legt Standards für Aussehen und Verhalten einer bestimmten Rasse fest, wobei diese als Ideal sowie als Zuchtziel verstanden werden können. Die Dokumentation zu einer jeweiligen Rasse erfolgt über eine Ahnentafel oder über das Zuchtbuch.

Aktuell werden von der FCI 344 Rassen anerkannt.

Welche Rasseneinteilung gibt es gemäß der FCI?

Hinter der Systematik der FCI stehen insgesamt 10 Gruppen, die wiederum in Sektionen unterteilt sind.

  • Gruppe 1: Hütehunde und Treibhunde(ohne Schweizer Sennenhunde)
  • Gruppe 2: Pinscher und Schnauzer–Molossoide– Schweizer Sennenhunde und andere Rassen
  • Gruppe 3: Terrier
  • Gruppe 4: Dachshunde
  • Gruppe 5: Spitze und Hunde vom Urtyp
  • Gruppe 6: Laufhunde, Schweißhunde und verwandte Rassen
  • Gruppe 7: Vorstehhunde
  • Gruppe 8: Apportierhunde, Stöberhunde, Wasserhunde
  • Gruppe 9: Gesellschafts- und Begleithunde
  • Gruppe 10: Windhunde

Was sind...

Hütehunde (Gr.1)

Hütehunde sind Hunde, die früher ausschließlich zum Hüten von Nutztieren eingesetzt worden sind. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, die Herde zusammenzuhalten und in bestimmte Richtungen zu lenken. Hierbei arbeitet der Hund mit unterschiedlichen Techniken, die eine Verletzung der Nutztiere ausschließt. Aus diesem Nutzen heraus wurden die Hunde gezielt gezüchtet und es entstand die Rasse der Hütehunde.

Treibhunde (Gr.1)

Ebenso wie Hütehunde wurden auch Treibhunde früher ausschließlich für Nutztiere eingesetzt. Im Gegensatz zum Hütehund sollte der Treibhund das Vieh von einer zur anderen Weide treiben. Aus dieser Aufgabe erstand die Zucht der Treibhunde.

Pinscher (Gr.2)

Der Pinscher ist ein Haushund, der im 19. Jahrhundert (einer Theorie nach) aus England kam. Sie werden als Begleithund, aber auch aufgrund ihrer wachsamen Art als Wachhunde eingesetzt. Der Dobermann ist der größte Pinscher, der Affenpinscher ist der kleinste Vertreter der Pinscher.

Schnauzer (Gr.2)

Der Schnauzer ist ein ursprünglich aus Deutschland stammender Haushund, der sich durch seinen kräftigen Schnauzbart und dichten Augenbrauen auszeichnet. Seine ursprüngliche Hauptaufgabe war als Wach- und Hütehund begründet. Es existieren 3 Arten von Schnauzern, der Zwerg-, der Mittel- und der Riesenschnauzer.

Molosser (Gr.2)

Die Bezeichnung Molosser steht als Oberbegriff für massig und muskulöse Hunderassen. Eigentlich waren die Molosser ein Volk welches in Epirus (südwestliche Balkanhalbinsel) lebten. Ihre Hirtenhunde wurden später als Molosser beschrieben. Heute sind auch Begrifflichkeiten wie doggenartige Hunde oder Hunde vom Typ Mastiff gebräuchlich.

Terrier (Gr.3)

Der Name Terrier leitet sich vom französischen Wort terre (Erde) ab. Ursprünglich wurde der überwiegende kleine bis mittelgroße Terrier als Jagdhund gezüchtet, um Dachse und Füchse aus ihren unterirdischen Bau herauszutreiben. Heutzutage werden die Terrier für verschiedene Einsatzgebiete gezüchtet, wobei manche Rassen immer noch den Jagdtrieb zeigen.

Dachshunde (Gr.4)

Der Dachshund oder besser bekannt als Dackel, ist ein speziell für die Jagd gezüchtete Hunderasse. In der Jägersprache wird der Dachshund auch Teckel genannt. Der Name leitet sich aus dem Nutzen der Rasse bei der Jagd ab. So sollte der Dackel in den Dachsbau eindringen und das Tier hinaustreiben. Die Rasse kann nochmals in 3 Gruppen unterteilt werden; den Dachshund, den Zwerg-Dachshund und den Kaninchen-Dachshund. Wiederum können in diesen Gruppen zwischen Langhaar, Kurzhaar und Rauhaar unterschieden werden.

Spitz (Gr.5)

Die FCI-Gruppe 5 umfasst sowohl die europäischen Spitze (Sektion 4) sowie die asiatischen Spitze (Sektion 5). Eine direkte genetische Verwandtschaft besteht, mit Ausnahme der Eurasier und dem Japan-Spitz, zwischen diesen beiden Sektionen nicht. Die europäischen Spitze zeigen meist kein Jagdverhalten, dafür werden und wurden sie als Wach- und Hütehunde eingesetzt. Die nordischen Vertreter der Gruppe 5, die in der Sektion 2 erfasst sind, haben hingegen ein starkes Jagdverhalten.

Laufhund (Gr.6)

Der Laufhund ist ein Jagdhund, der ein Wildtier über weite Strecken verfolgen kann. Zudem zeichnen Laufhunde einen besonderen Geruchssinn aus, sodass sie hervorragend für das Fährtenlesen eingesetzt werden können. Die Laufhunde werden in folgende Untersektionen aufgeteilt große, mittelgroße und kleine Laufhunde.

Schweißhunde (Gr.6)

Ein Schweißhund oder auch Bluthund, bis ins 19. Jahrhundert auch als Bracke bezeichnet, ist darauf fokussiert ein verletztes Wildtier bei der Nachsuche einer Jagd aufzuspüren. Hierfür setzt der Schweißhund seinen besonders gut ausgeprägten Geruchssinn ein. Aber auch Ruhe, Wesensfestigkeit und Spurwille zeichnen die Rasse aus.

Vorsteherhunde (Gr.7)

Vorsteherhunde sind Jagdhunde, die eine angeborene und durch die Zucht weiterentwickelte Verhaltensweise, das sog. Vorstehen, aufweisen. Das Vorstehen ist eine Art Körperhaltung, die bei Entdeckung eines Wildtieres mittels Geruchssinn, angenommen wird. Dabei bleibt der Hund wortlos in einer starren Position stehen und winkelt ein Vorderbein an.

Apportierhunde (Gr.8)

Der Apportierhund, wie man bereits den Namen nach erahnen kann, sucht und bringt ein erlegtes Nieder- oder Federwild zum Jäger. Er apportiert das Tier. Für diese Aufgabe müssen die Hunde eine hohe Intelligenz, Selbständigkeit und Ausdauer aufweisen.

Stöberhund (Gr.8)

Der Stöberhund sind Hunde die auf das selbstständig und gründliche aufsuchen von Hoch- und Niederwild gezüchtet worden sind. Hierbei sollen sie das unübersichtliche Gelände/ Dickicht ohne die Kontrolle des Jägers absuchen und das Wild spurlaut nach draußen zu ihm treiben. Dieses Verhalten ist dem Stöberhund von seinem Vorfahren, dem Wolf, erhalten geblieben.

Wasserhund (Gr.8)

Die Wasserhunde, die meist ein dunkel gelocktes Fell gemeinsam haben, wurden für die Jagd am und im Wasser gezüchtet.

Gesellschaftshund und Begleithunde (Gr.9)

Als Gesellschaftshunde werden Hunde bezeichnet, die dem Menschen als Sozialpartner dienen sollen. Hierbei ist die Abgrenzung zwischen Gesellschaftshund und Gebrauchshund schwer zu ziehen, da jeder Gebrauchshund neben seiner Hauptaufgabe auch einen sozialen Zweck für seinen Halter erfüllen kann. Ein Begleithund hingegen soll seinen Besitzer begleiten. Die Definition von Begleithund erfordert mindestens das Erreichen der untersten Stufe eines mehrstufigen Ausbildungssystems und das Ablegen einer Begleithundeprüfung. Diese Prüfung kann in Deutschland nur ein Mitglied der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) ablegen.

Windhunde (Gr.10)

Windhunde, manchmal auch noch Windspiel genannt, zeichnen sich durch eine schlanke und hochläufigen Körper aus. Sie sind Hetzhunde, die ursprünglich für das Hetzen der Wildtiere eingesetzt worden sind. Hierbei setzen sie nicht ihren Geruchssinn ein, sondern laufen dem gesunden Wild auf Sicht hinterher. Momentan werden von der FCI 13 Rassen der Gruppe 10 zugeordnet, die sich in die Sektionen langhaarige oder befederte Windhunde, rauhaarige Windhunde und kurzhaarige Windhunde unterteilen lässt.